Peter Yorck von Wartenburg (1904-1944)

„Ich höre, das Heer hat uns ausgestoßen; das Kleid kann man uns nehmen, aber nicht den Geist, in dem wir handelten. Und in ihm fühle ich mich den Vätern und Brüdern und auch den Kameraden verbunden.“ Diese Worte schrieb Peter Yorck, den Tod vor Augen, kurz vor seiner Verurteilung an seine Frau.

Als viertes von insgesamt 10 Kindern des Landrats und erblichen Mitglieds des preußischen Herrenhauses Graf Heinrich Yorck von Wartenburg und seiner Frau Sophie, geborene Freiin von Berlichingen, wurde Peter Yorck 1904 in Klein-Oels/Schlesien geboren. Die Familie sah sich in der Tradition des preußischen Feldmarschalls Yorck von Wartenburg, der 1812 mit der Konvention von Tauroggen gegen den damaligen offiziellen politischen Willen und in offenem Widerspruch zu den Machthabern die Befreiung Preußens und Deutschlands von der Herrschaft Napoleons I. einleitete.

Das geistige Klima des Yorckschen Elternhauses wurde durch das preußisch-konservative Erbe, eine umfassende humanistische Bildung und ein lutherisch geprägtes Christentum bestimmt. Ein starkes Rechtsgefühl, politische Unabhängigkeit, soziale Verantwortung und Zivilcourage kennzeichneten das familiäre Bewusstsein. So trat Yorcks Vater 1899 aus Protest gegen eine umstrittene Entscheidung Wilhems II. als Landrat zurück.

Nach dem Abitur studierte Yorck von 1923 bis 1926 in Bonn und Breslau Rechts- und Staatswissenschaften und promovierte 1927 zum Dr. jur. 1929 nahm Peter Yorck an einer Tagung der schlesischen Arbeitslagerbewegung in Löwenberg teil.

1930 legte er in Berlin sein juristisches Assessorexamen ab. Im selben Jahr heiratete er die promovierte Juristin und Tochter eines preußischen Oberregierungsrates Marion Winter, die ihm gerade in der Zeit des Widerstandes eine vertraute und wichtige Gefährtin und Mitarbeiterin wurde.

Nach kurzer Tätigkeit in einem Berliner Anwaltsbüro begann Yorck eine Verwaltungslaufbahn, die ihn über das Oberpräsidium Breslau, wo er die Stellung eines Regierungsrates inne hatte, nach Berlin führte. Hier war er von 1936 bis 1941 als Referent für Grundsatzfragen beim Reichskommissar für die Preisbildung tätig. Da sich Yorck hartnäckig weigerte, der NSDAP beizutreten, wurde ihm ein weiterer beruflicher Aufstieg versagt.

Aus seiner entschiedenen Ablehnung gegen den Nationalsozialismus ergriff Yorck bereits 1938, bestärkt durch die Ereignisse dieses Jahres (Besetzung des Sudetenlandes, „Reichskristallnacht“), die Initiative zur oppositionellen Arbeit. Er organisierte einen Widerstandskreis, der die Neuordnung Deutschlands nach Beseitigung des NS-Systems plante. An diesen Besprechungen nahmen unter anderem Schulenburg, Schwerin, Hofacker, Kessel und Berthold Stauffenberg teil, die alle nach dem 20. Juli 1944 angeklagt und ermordet wurden.

Anfang 1940 vertiefte sich der bis dahin lose Kontakt zwischen Yorck und Moltke und führte zu einer ständigen Zusammenarbeit der beiden, in deren Folge der Kreisauer Kreis entstand. Im Hause der Yorcks in der Berliner Hortensienstraße fanden regelmäßige Treffen des Kreises statt. Yorck nahm gemeinsam mit seiner Frau und seiner Schwester Irene an den drei großen Kreisauer Tagungen teil. Darüber hinaus kam es zu kleineren Treffen auf dem Yorckschen Familienbesitz in Schlesien.

Nach der Verhaftung Moltkes im Januar 1944 führte Yorck die Kreisauer Arbeit weiter und trat in eine zunehmend engere Beziehung zu Claus von Stauffenberg und dem militärischen Widerstand. Nach einem gelungen Umsturz war Yorck als Staatssekretär in der Reichskanzlei vorgesehen. Am 20. Juli 1944 wirkte er aktiv beim Umsturzversuch in der Berliner Bendlerstraße mit. Dort wurde er durch die Gestapo verhaftet.

Am 8. August verurteilte ihn der Volksgerichtshof zum Tode. Noch am gleichen Tag wurde Yorck in Berlin-Plötzensee ermordet.

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